Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Young- und Oldtimer bis Baujahr 1998. Die Anzahl der Fahrzeuge ist limitiert. 

Kosten: das Nenngeld pro Fahrzeug beträgt 70.- €.

Für das Frühstück vor Abfahrt und den Zwischenstopp mit Fingerfood/Getränke berechnen wir 15.- € / Person.


Bezahlung per Überweisung:

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail und Ihre Anmeldung ist verbindlich.

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen (für das Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer) auf das Konto:

Bank: Kreissparkasse Göppingen 

Inhaber: Freundeskreis Tisch 179 e.V.

IBAN:  DE87 6105 0000 0016 0138 09

Auf die Überweisung bitte das Stichwort Oldtimerausfahrt, das KFZ-Kennzeichen und den Namen des Fahrers eintragen.


Leistungen:

  • Organisation der Ausfahrt
  • Einfaches Fahrtenbuch
  • Frühstücksbuffet
  • Fingerfood/Getränke beim Zwischenstopp

Anmeldeschluss ist immer 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.


Mit der Anmeldung erklärt der Fahrer, dass für das angemeldete Fahrzeug zum Zeitpunkt der Veranstaltung ein ausreichender Versicherungsschutz und gültiger TÜV besteht (das Fahrzeug befindet sich in einem einwandfreien technischen Zustand). Der Fahrer bestätigt weiter, dass er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.

Bei Teilnehmer-Absagen ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühr/Frühstückspauschale und der Betrag geht vollständig an unser Serviceprojekt. Bei Absagen bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn würden wir uns sehr freuen, wenn Sie den Betrag dem aktuellen Serviceprojekt spenden. Wenn Sie das nicht möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail, auf welches Konto wir den Betrag zurück überweisen sollen. 


Haftung:

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Veranstaltung teil und tragen die Verantwortung für alle entstandenen Schäden selbst. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung zu verlegen oder abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.


Einverständniserklärung:

Mit der Anmeldung geben die Teilnehmer zugleich für sich und ihre Beifahrer ihr Einverständnis für:

  • Der Veranstalter ist berechtigt, Bild und Textmaterial kostenlos und frei, zu werblichen Zwecken, im Internet, im Programmheft oder anderweitige Medien verwenden und verbreiten zu dürfen.
  • Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen, ohne das daraus Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden.
  • Der Veranstalter erhebt personenbezogene Daten der Teilnehmer zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung. Eine externe Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.